
Versicherung umfassende Deckung
Frage: Was versteht man unter einer "umfassenden Deckung" in einer Versicherungsrichtlinie?
1) Abdeckung einer Vielzahl möglicher Risiken und Schadensarten
Unter einer „umfassenden Deckung“ versteht man eine Versicherungspolice, die einen sehr breiten Schutz gegen zahlreiche unterschiedliche Risiken bietet. Sie schließt meist sowohl häufige als auch seltene Schadensfälle ein, kann Sach-, Vermögens- und teilweise auch Personenschäden abdecken. Ziel ist es, dem Versicherungsnehmer ein möglichst vollständiges Sicherheitspaket zu bieten, das finanzielle Risiken weitgehend minimiert.
2) Deckung, die nur für spezielle Schadensfälle wie Brand oder Diebstahl giltDiese Beschreibung trifft auf eine sogenannte „Teildeckung“ oder „eingeschränkte Deckung“ zu. Hierbei sind nur bestimmte, vertraglich genau definierte Schadensarten abgesichert. Eine umfassende Deckung hingegen schließt typischerweise weit mehr Schadensarten mit ein und bietet dadurch einen größeren Schutzumfang.
3) Rückerstattung von Beiträgen bei SchadensfreiheitEine Rückerstattung von Beiträgen bei Schadensfreiheit wird als „Beitragsrückerstattung“ oder „Schadenfreiheitsrabatt“ bezeichnet, nicht als umfassende Deckung. Diese Regelung hat mit dem Umfang der versicherten Risiken nichts zu tun, sondern betrifft ausschließlich die Beitragsberechnung bei guter Schadenquote.
4) Garantie, dass jeder Schaden in voller Höhe ersetzt wirdAuch wenn umfassende Deckung viele Risiken abdeckt, bedeutet das nicht, dass jeder Schaden immer vollständig ersetzt wird. Es gelten meist Selbstbehalte, Höchstgrenzen oder Ausschlüsse. Eine Garantie auf vollständige Erstattung ist unabhängig vom Deckungsumfang und wird gesondert geregelt.
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