Kfz-Haftpflichtversicherung, Schaden

Kfz-Haftpflichtversicherung, Schaden

Frage: Wie funktioniert eine Kfz-Versicherung bei einem Haftpflichtschaden?


1) Sie übernimmt Schäden, die anderen mit dem Fahrzeug zugefügt werden.
Im Falle eines Haftpflichtschadens übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die finanziellen Kosten, die durch Schäden entstehen, die der Versicherungsnehmer an Dritten verursacht hat. Dazu gehören sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Die Versicherung prüft den Vorfall, stellt fest, ob der Versicherungsnehmer haftbar ist, und übernimmt dann die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die eigene Fahrzeugschäden des Versicherungsnehmers sind jedoch nicht abgedeckt.
2) Die Haftpflichtversicherung übernimmt nur Schäden am eigenen Fahrzeug.
Diese Antwort ist falsch, da die Kfz-Haftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden an Dritten zuständig ist, die durch das Fahrzeug des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Schäden am eigenen Fahrzeug sind in der Haftpflichtversicherung nicht enthalten. Für eigene Fahrzeugschäden ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung notwendig, die zusätzliche Deckung für solche Schäden bietet. Die Haftpflichtversicherung deckt also keine eigenen Schäden ab.
3) Die Haftpflichtversicherung zahlt nur bei Unfällen mit anderen Fahrzeugen.
Diese Antwort ist ebenfalls falsch. Die Haftpflichtversicherung gilt nicht nur für Unfälle mit anderen Fahrzeugen, sondern auch für Schäden an anderen Eigentümern wie etwa beschädigte Zäune, Mauern oder Verkehrszeichen. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen, wenn er durch sein Fahrzeug anderen Personen oder Sachen schadet. Das gilt auch bei einem Alleinunfall, der keinen anderen Verkehrsteilnehmer betrifft, aber einen Sachschaden verursacht.
4) Die Haftpflichtversicherung zahlt nur bei vorsätzlichen Schäden.
Dies ist nicht korrekt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl Schäden, die durch Fahrlässigkeit als auch durch Vorsatz entstehen. Allerdings werden vorsätzliche Schäden unter Umständen nicht abgedeckt, wenn der Versicherungsnehmer absichtlich gehandelt hat. Im Normalfall greift die Haftpflichtversicherung bei Schäden, die unabsichtlich und ohne Vorsatz verursacht wurden. Vorsätzliche Handlungen könnten die Zahlung der Versicherung je nach Vertrag ausschließen, aber das ist nicht die allgemeine Regel.

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