Teilkaskoversicherung, Schadensarten, Abdeckung

Teilkaskoversicherung, Schadensarten, Abdeckung

Frage: Welche Schadensarten sind durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt?


1) Diebstahl, Sturm, Feuer, Glasbruch
Eine Teilkaskoversicherung deckt eine Vielzahl von Schäden ab, die nicht durch eigene Schuld entstehen. Dazu gehören der Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Schäden durch Sturm oder Hagel, Brand- oder Feuerschäden sowie Glasbruch (wie z. B. beschädigte Windschutzscheiben). Diese Versicherung schützt den Fahrzeughalter vor finanziellen Belastungen durch diese unvorhersehbaren Ereignisse. Sie bietet jedoch keine Deckung bei selbst verschuldeten Unfällen oder Schäden durch Vandalismus.
2) Vandalismus oder mutwillige Beschädigung
Vandalismus, bei dem Dritte absichtlich Schäden am Fahrzeug verursachen, ist in der Regel nicht durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Für Schäden dieser Art wäre eine Vollkaskoversicherung erforderlich, die auch mutwillige Beschädigungen abdeckt. Bei Vandalismus greift eine Teilkasko nur, wenn das Fahrzeug durch Naturereignisse oder Diebstahl beschädigt wird, nicht aber durch äußere gewaltsame Handlungen.
3) Unfallschäden und Kollisionen
Unfallschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Kollisionen mit anderen Fahrzeugen entstehen, werden nicht von der Teilkaskoversicherung gedeckt. Für solche Schäden ist eine Vollkaskoversicherung zuständig, da diese auch Unfallschäden am eigenen Fahrzeug absichert, unabhängig davon, ob der Fahrer schuld ist oder nicht. Die Teilkasko deckt lediglich Schäden ab, die durch äußere Ursachen wie Wetter oder Diebstahl entstehen.
4) Schäden durch Eigenverschulden
Schäden, die durch Eigenverschulden entstehen, wie etwa beim Überfahren von Hindernissen oder bei unsachgemäßer Fahrzeugnutzung, sind nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten. Diese Versicherung schützt nur vor Schäden, die durch Dritte oder unvorhersehbare Naturereignisse verursacht werden. Eigenverschuldete Schäden müssen vom Fahrzeughalter selbst getragen werden oder durch eine andere Versicherung wie die Haftpflicht abgedeckt werden.

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Andere Frage anzeigen: Vandalismus Versicherungsschutz.

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