
Körperschaft- vs. Gewerbesteuer
Frage: Was ist der Unterschied zwischen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer?
1) Bundes- vs Gemeindesteuer
Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften (z. B. GmbHs und AGs) erhoben wird. Sie ist eine Bundessteuer und wird von den Finanzämtern verwaltet. Der Steuersatz beträgt in Deutschland derzeit 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer hingegen ist eine kommunale Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird und den Ertrag eines Gewerbebetriebs besteuert. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom Gewerbeertrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, weshalb sie regional unterschiedlich ausfallen kann. Beide Steuern betreffen Unternehmen, aber sie unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlage, Steuerhoheit, Verwaltung und teilweise auch Bemessungsgrundlage. Diese Unterschiede sind zentral für das Verständnis der Unternehmensbesteuerung in Deutschland.
2) Freiberufler vs. GewerbeDiese Aussage ist falsch. Freiberufler – wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten – unterliegen in der Regel nicht der Körperschaftsteuer, da sie meist als natürliche Personen agieren und der Einkommensteuer unterliegen. Sie zahlen zudem auch keine Gewerbesteuer, da freiberufliche Tätigkeiten von der Gewerbesteuerpflicht ausgenommen sind. Kapitalgesellschaften hingegen zahlen sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer. Die Aussage verkennt also die grundlegenden steuerlichen Regeln für Unternehmens- und Berufsformen in Deutschland und stellt die tatsächliche Steuerpflicht auf den Kopf.
3) Umsatz- vs GewinnsteuerDiese Aussage ist ebenfalls falsch. Weder Körperschaftsteuer noch Gewerbesteuer werden auf den Umsatz erhoben. Beide Steuern basieren auf dem Ertrag beziehungsweise Gewinn des Unternehmens, also auf dem, was nach Abzug aller Betriebsausgaben vom Umsatz übrig bleibt. Die Körperschaftsteuer berechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen der Kapitalgesellschaft, während die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag erhoben wird, der sich aus dem Gewinn unter Berücksichtigung gewisser Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt. Die Aussage verwechselt somit die steuerliche Bemessungsgrundlage mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen.
4) nur für EInzelunternehmerAuch diese Aussage ist falsch. Einzelunternehmen zahlen in der Regel keine Körperschaftsteuer, da sie nicht als juristische Personen gelten, sondern der Einkommensteuerpflicht unterliegen. Sie zahlen jedoch in bestimmten Fällen Gewerbesteuer, sofern es sich nicht um freiberufliche Tätigkeiten handelt. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs hingegen zahlen sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer. Die Aussage ist daher unzutreffend und spiegelt ein Missverständnis über die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen wider.
Sie müssen Javascript aktivieren, um die Antworten der Frage nicht zu sehen.
Andere Frage anzeigen: Steuerliche Regelung Scheidung.
Tipp: Verbergen Sie die Antworten: Benutzen Sie die Quiz-Funktion. So vermeiden Sie doppelte Fragen und haben mehr Einfluss auf die angezeigten Fragen.